Unsere erfahrenen Gewässerschutzbeauftragten führen regelmäßige Begehungen und Überprüfungen in Ihrem Betrieb durch, um die Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und der AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) verlässlich umzusetzen. Ziel ist es, die rechtliche Compliance sicherzustellen und Umweltrisiken frühzeitig zu erkennen.
Regelmäßige Überprüfung der Abwasserwerte
Wir kontrollieren Einleitbedingungen und Grenzwerte, bewerten die Prozesse der Abwasserbehandlung und leiten bei Abweichungen geeignete Verbesserungsmaßnahmen ein.
Kontrolle und Aktualisierung der Dokumentation
Wir prüfen Betriebsanweisungen, Anlagenverzeichnisse sowie Gefahrstoff- und Notfallpläne und stimmen diese auf aktuelle rechtliche Vorgaben und betriebliche Änderungen ab – für eine vollständige und belastbare Nachweisführung.
Regelmäßige Rechts-Updates
Wir informieren Sie fortlaufend über relevante Änderungen – z. B. WHG, AwSV, TRwS, BetrSichV oder BImSchG – und übertragen diese strukturiert in Ihre internen Abläufe und Dokumentationen.
So stellen wir sicher, dass gesetzliche Anforderungen eingehalten, Audit-Anforderungen erfüllt und Betriebsabläufe stabil und effizient bleiben. Damit verbinden wir rechtssichere Compliance mit einem verantwortungsvollen und wirtschaftlichen Anlagenbetrieb.
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